Du hast nicht genügend Sitze im Wohnmobil?
Wir haben mittlerweile bei drei verschiedenen Wohnmobilen Erfahrungen sammeln können, was die Eintragung von Sitzplätzen angeht. Genau diese Erfahrungen möchte ich gerne teilen.
Allgemein wichtig:
- Möchte man Sitze eintragen muss man pro einzutragendem Sitz laut TÜV/DEKRA um die 75 Kg Zuladung rechnen. Dazu ist es also wichtig, dass Leergewicht dementsprechend niedrig zu halten, denn hat man nur noch 250 Kg Zuladung, dann kann man schlecht drei Sitze zusätzlich eintragen lassen, weil man dann einfach überladen wäre.
- Bei Wohnmobilen ab Baujahr 2000 dürfen die Sitze nicht mehr längs der Fahrtrichtung eingebaut werden und sie benötigen einen Dreipunktgurt. Allgemein ist es ab diesem Baujahr wesentlich schwerer überhaupt, Sitze eingetragen zu bekommen.
Nun aber unsere drei verschiedenen Geschichten zum Thema Sitzeintragung!
Wohnmobil Nummer 1
Wir hatten einen alten Mercedes Bus Baujahr 1988, der früher zwei Doppelsitzbänke hinter dem Fahrersitz hatte. Diese Bänke wurden längs der Fahrtrichtung über den Radkästen angebracht und sie hatten keine Gurte.
Der Düdo hatte lediglich zwei Sitzplätze eingetragen. Fahrer und Beifahrersitz. Wir wollten aber noch die vier hinteren Sitze eintragen lassen.
Also auf zum Tüv Hessen. Dort war der Tüver sehr begeistert von unserem tollen Bus, der kaum Rost hatte und wirklich schick ausgebaut war. Doch bei den Sitzen war er schnell sehr klar. Er würde uns keinen Sitz eintragen. Aus die Maus.
Etwas desillusioniert sind wir dann zur Dekra in Mecklenburg gefahren, um unser Wohnmobil dort vorzustellen. Diesmal sah die ganze Sache völlig anders aus. Der Dekra Herr sagte, dass an einer Bank lediglich eine Art Armstütze angebracht werden muss. Also auf der Seite, wo der Fahrersitz ist, dass, falls man bremst, derjenige sich daran abstützen könnte. Auf der anderen Seite war dort bereits ein Schrank, gegen den man sich lehnen konnte.
Zudem mussten wir den Bus wiegen und somit zeigen, dass es vom Leergewicht her funktioniert, dass da vier weitere Personen a 75 Kg mitfahren würden.
Beim Wiegen kann man im Prinzip mit einem nackigen Fahrzeug hinfahren und dann einfach wiegen.
Wohnmobil Nummer 2
Bei Wohnmobil Nummer zwei waren wir wieder in Mecklenburg bei der Dekra. Wir hatten bereits fünf eingetragene Sitze und wollten drei weitere dazu haben. So die Theorie.
Praktisch sah es so aus, dass der Dekra Herr dachte, wir wollten unseren LKW zu einem Wohnmobil umtragen lassen und bereits beim Einstieg sagte er uns, dass da ein Handlauf fehlt und er es so gar nicht als Wohnmobil eintragen würde. Worauf hin wir ihn aufklärten, dass dieses Fahrzeug bereits eine Wohnmobilzulassung hätte. Stille.
Im Innenraum begutachtete er dann die von uns gewünschten Sitze, die wir eintragen lassen wollten. Er würde hier gar keine Sitze eintragen, denn das wären ja alles keine Dreipunktgurtsitze, die Tüv abgenommen wären.
Daraufhin erklärten wir ihm, dass im Innenraum bereits drei Sitze eingetragen wären und wir ja nur die Sitze, die diesen gegenüber liegen eingetragen haben wollten. Und wo das Problem sei, denn wenn die einen eine Eintragung bekommen, warum dann nicht die anderen?
Worauf er uns keine Antwort geben konnte.
Wohnmobil Nummer 3
Dieses Wohnmobil haben wir grundsaniert. Es war also innen alles ausgebaut und so konnten wir neue Bänke verbauen. Dafür haben wir uns von Reimo Sitzbänke mit Dreipunktgurten besorgt, die fest mit dem Rahmen verschraubt wurden.
Wir waren dafür extra bei einem TÜV`er, der der Werkstatt ganz genau erklärte, wie man es zu verschrauben hat. Genau nach dieser Vorgabe wurden die Arbeiten erledigt und danach hat er uns problemlos die Sitze eingetragen.
Die Reimo Bänke sind allerdings super teuer. Der Vorteil bei ihnen ist jedoch, dass sie sich zu einem Bett um bauen lassen.
Fazit – und sie wissen nicht was sie tun
Unserer Erfahrung nach haben die Herren vom Tüv und der Dekra selbst nicht wirklich viel Ahnung von der Gesetzeslage, die zugegeben sehr verwirrend ist.
Dennoch würde ich voraussetzen, dass sie wissen müssen, von was sie reden. Genau das ist jedoch eben nicht der Fall.
Um so lästiger ist es also für denjenigen, der Sitze eingetragen haben muss.
Die einzige Lösung in unseren Augen ist bei sämtlichen Tüv`s vorzufahren und den zuständigen Tüv Menschen zu fragen.
Die positive Seite
Etwas positives hat das Unwissen der Tüv Leute. Sie sind nicht die einzigen, die keinen Plan haben. Auch die Polizei weiß nicht genau, wie die Gesetzeslage mit dem Anschnallen usw. ist.
Aus erster Hand wissen wir von einer Polizistin, dass Wohnmobile, die vom Baujahr her Älter als 1999 sind, nicht wegen der Sitze kontrolliert werden. Weil die Polizei bei den verwirrenden Gesetzen auch nicht durchsteigt.
Das bedeutet, dass man unter Umständen einfach Sitze sicher einbauen lässt (gebrauchte Sitze von anderen Autos) und dann die Mitfahrer angeschnallt mitfahren, also abgesichert sind.
Das bringt jedoch nichts im Falle eines Unfalls. Wenn die Versicherung mitbekommt, dass man mehr Passagiere an Bord hatte als eingetragene Sitzplätze, kann das einen riesigen Ärger geben.
3 Comments
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Der Blogbeitrag ist zwar schon älter, aber ich wollte trotzdem kurz ein Danke für eure geteilte Erfahrung dalassen. Mir/Uns hilft das gerade gut weiter.
Hat mir heute auch sehr gut geholfen. Danke!